Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 07/2022)
§ 1 Art und Umfang der Leistung
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Dabei werden die zur Erfüllung des Auftrages entsprechend der Terminvorgaben des Auftraggebers erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen, einschließlich der Auswahl und Beauftragung Dritter bereitgestellt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. Vor Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter der Hilgers Gebäudereinigung in sämtliche vorhandene, für die
Auftragsausführung relevante, technische Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die Gesamtanlage einzuweisen sowie jegliche mögliche Gefahrenquelle ausdrücklich zu beschreiben.
3. Kosten für Strom und Wasser zur Ausführung des Auftrages sind vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, bei wiederkehrenden Leistungen zusätzlich ein gegen Diebstahl zu sichernder Raum zur Unterbringung von Reinigungsmaterial, sowie eine Umkleidemöglichkeit für Reinigungspersonal.
4. Entsorgungskosten, Abdeckungen sowie Kosten für Gerüste und Hubarbeitsbühnen sind – sofern nicht ausdrücklich aufgeführt – nicht im Angebotspreis enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Kann die Leistung mit Leitern nach den derzeit gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllt werden, ist sie im Preis enthalten.
5. Die zu reinigenden Flächen müssen frei zugänglich sein. Muss eine solche Leistung vom Auftragnehmer erbracht werden, ist dieser zur Abrechnung nach aktuellem Stundensatz berechtigt.
6. Sind bei wiederkehrenden Leistungen Möbel- oder Ablagereinigungen vereinbart, so beschränken sich diese auf 1,60 m in horizontaler und 2,00 m in vertikaler Höhe, soweit freigeräumt und zugänglich.
§ 2 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens nach 1 Werktag, schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels müssen dabei genau beschrieben werden. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Fotos der Mängel zur Verfügung und sendet diese inklusive der Zeit-, Ort, Art- und Umfangangaben der Mängel per E-Mail an info@reinistfein.de.
2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 1 Werktag nach schriftlicher/mündlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Die zur Ausführung der Nachbesserung gestellte Frist darf 5 Werktage nicht unterschreiten.
4. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine
Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw.
Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft. Kann der Auftragnehmer aus diesem Grund die vereinbarte Leistung nicht
vervollständigen, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Mängelrüge oder Zahlungskürzung.
5. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar
ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag
kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das
Kündigungsrecht nicht zu.
6. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den
vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten
Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf 2 Monatsvergütungen
7. Die Gewährleistungsfrist bei Lieferungen beträgt 6 Monate.
§ 3 Aufmaß
Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes
des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln:
• Bodenflächen: Von Wand zu Wand, überstellte Flächen werden durchgemessen und bei Angebotserstellung berücksichtigt.
• Fensterflächen: Nach Einbaumaß der Maueröffnung, der einseitig gemessene Quadratmeterpreis umfasst die zweiseitige
Reinigung.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer
gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen.
4. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen, sofern sie ein Fehlmaß von 20 % des Gesamtmaßes nicht überschreiten. In einem solchen Fall sind Erstattungen und Nachforderungen auf die letzten 3 Auftragsausführungen beschränkt.
§ 4 Preise
1. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und
gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch
die Preise entsprechend.
2. Bei wiederkehrenden Leistungen ändern sich bei Tarifänderungen des Gebäudereinigerhandwerks die Preise wie folgt:
Tariferhöhung x 85 % lohngebundener Kosten. Die Preiserhöhung erfolgt mit Inkrafttreten des Tarifvertrages.
3. Bei wiederkehrenden Leistungen wird ein Pauschalbetrag wie folgt ermittelt:
Reinigungshäufigkeit je Woche x 52 Wochen: 12 Monate. Feiertage werden bei mehr als 3maliger Reinigungshäufigkeit je Woche
bei der Angebotserstellung berücksichtigt und berechtigen nicht zur Nachholung der Dienstleistung oder Preisreduzierung.
4. Überstunden und Feiertagszuschläge sind – sofern nicht anders vereinbart – nicht im Preis enthalten und werden bei
Notwendigkeit aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, gesondert in Rechnung gestellt.
5. Die angegebenen Preise sind – sofern nicht anders angegeben – Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeiträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle
Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
§ 6 Haftung
1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von
ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis
auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht innerhalb eines Werktages gemeldet werden, entfällt die Haftung.
2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Haftungsbeschränkung
1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die in der Beschaffenheit des zu reinigenden Objektes ihre Ursache
haben und die auch bei einfacher fachmännischer Besichtigung nicht erkannt werden können. Dies gilt zum Beispiel für die durch
Verwindungen durch Kälte, Hitze oder Sturm entstehenden Spannungen, die nicht vorhersehbare Brüche der Glasflächen
verursachen können. Auch können Schäden bereits durch Konstruktionsfehler beim Betreten der Objekte eintreten, die nicht von
außen zu erkennen sind (verborgene Mängel).
2. Die Haftung für witterungsseitige Kratzer auf Photovoltaikanlagen, Glasscheiben von Vor-/Terrassendächern, Dachfenstern u,ä.,
abgeschrägten oder horizontalen Konstruktionen wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur technisch geprüfte
und zugelassene Materialien zu verwenden, die bei sachgerechter Verwendung keine Kratzer verursachen.
3. Plissees (Innen-Rollos) sind sehr anfällig für altersbedingte Brüchigkeit. Es kann daher bei der Fensterreinigung zu
Beschädigungen an Stoff und Führdraht kommen. Schäden an Plissees und deren Aufhängung sind daher von der Gewährleistung
bzw. Haftung ausgenommen.
§ 7 Termine und Ausführungsfristen
1. Schriftliche oder mündliche Terminvereinbarungen sind bindend. Absagen sind bis 24 Stunden vor Termin-ausführung möglich.
Für spätere Absagen berechnen wir eine Kostenpauschale in Höhe von 8% der Nettoauftragssumme, mind. 19,00 Euro zzgl. der
jeweilig geltenden Mehrwertsteuer.
2. Verzögerte Leistungsfristen aus Gründen von höherer Gewalt, insbesondere Witterung, Streik, Pandemien und behördliche
Anordnung, entbinden den Auftragnehmer auch bei schriftlich zugesagter Terminfrist von seiner Verantwortung um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer Nachlaufzeit von max. 5 Werktagen.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
1. Bei wiederkehrenden Leistungen wird – sofern nicht durch einen individuellen Reinigungsvertrag anders vereinbart – eine
Vertragsdauer von 6 Monaten vereinbart und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, sofern der Vertrag vom
Auftraggeber nicht mindestens 2 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
2. Bei unberechtigt vorzeitiger Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf 25 % des Nettoumsatzes der restlichen
Vertragsdauer zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Vertragsdauer weder mittelbar noch unmittelbar Arbeitskräfte abzuwerben
oder ohne deren Zustimmung zu beschäftigen, bei Kündigung des Vertrages für den Zeitraum von 12 Monaten über das
Ablaufdatum hinaus.
§ 9 Rechnungsübermittlung, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
1.Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden per E-Mail im PDF-Format übersandt. Papiergebundene Rechnungen werden mit 3,50 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf Wunsch versandt.
2.Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
3. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
4. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 10 Widerrufsbelehrung
1. Der Auftraggeber das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber uns
Hilgers Gebäudereinigung GmbH & Co. KG
Hochstadenstraße 5
47829 Krefeld
Fon (02151) 473 452
Fax (02151) 476 504
info@reinistfein.de
www.reinistfein.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
2. Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerruft, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigere Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit dem Auftraggeber
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
3. Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Auftraggeber uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber uns von der Ausübung des Widerrufsrechtes hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
4. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie kein Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind.
§ 11 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
§ 12 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes §26, 80 SG zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
§ 13 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klausel soll
eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.